Randnotizen der Geschichte

| von Ulrike Reinfeldt |

Aberglaube - Hand aufs Herz: was fällt euch als Erstes dazu ein? Außer der Tatsache, dass ihr selbstverständlich nicht abergläubisch seid. Na? Schwarze Katzen, Leitern oder Schornsteinfeger?

Ich gebe es zu: schwarze Katzen, die von links nach rechts meinen Weg kreuzen, lassen mich über einen Umweg zumindest nachdenken.

Wie das einige Menschen in Nordwestmecklenburg vor 271 Jahren sahen, lässt eine Randnotiz im Kalkhorster Taufregister erahnen. Am 4. Mai 1750 ließ Hanß Tralau aus Schönberg seine Zwillinge Johann Daniel und Else Dorthje taufen. Sowohl der Vater als auch einige der Paten verlangten vom Pastor, „das zu jedem Kinde ein eigenes Taufwasser solt gebraucht werden“.

Die Antwort auf die Frage des Pastors nach dem Warum dieses Brauches lautete: „wen ein Mädchen mit eben dem Wasser getauft würde; wo mit ein Knäblein getauft wurde, so zeigt es bey erwaxen Jahren einen Bart ums Maul.“ Was würde wohl im umgekehrten Fall passieren?

Der Pastor ist über diesen Aberglauben auf jeden Fall wenig erfreut und schließt den Taufeintrag mit den Worten: „O der sündliche teuflische Aberglauben der unter Christen noch ist!“ Fast hört man sein Seufzen...

Schwarze_Katze Leiter Schornsteinfeger

LKANK_KB_Kalkhorst_Zwillingstaufe

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